Religionsunterricht: Beratung, Recht, Organisation
Rechtliches
Sie finden hier das kultusministerielle Schreiben (KMS), mit dem das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die wichtigsten Fragen zum Religionsunterricht und zum religiösen Leben an der Schule regelt.
Unterrichtsorganisation
Der Religionsunterricht wird nach Bekenntnissen getrennt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft erteilt. Der Staat hat die Verpflichtung übernommen, ihn einzurichten und seine Erteilung sicherzustellen. In Zusammenarbeit mit dem Freistaat Bayern stellt die Diözese Passau kirchliche Religionslehrkräfte zur Verfügung. Staatliche und kirchliche Unterrichtende im Fach Katholische Religionslehre bedürfen einer Bevollmächtigung, der sogenannten“Missio canonica”, die vom Bischof verliehen wird.
Der Abteilung Schulen und Hochschule in Kooperation mit der Abteilung Personal obliegt die Planung und Organisation der Erteilung des Religionsunterrichts durch kirchliche Lehrkräfte im Bistum Passau – in Absprache mit den Staatlichen Schulämtern, den Regierungen von Niederbayern und Oberbayern sowie den einzelnen Schulleitungen der Schulen im weiterführenden, beruflichen sowie im Förderschulbereich. In enger Zusammenarbeit mit den Schulbeauftragten und Schuldekanen vor Ort kümmern wir uns um die Unterrichtsvertretung bei Krankheit sowie in begründeten Fällen um die Versorgung der Schulen bei Abwesenheit von Lehrkräften aufgrund von Bildungsmaßnahmen.
Teilnahme am Katholischen Religionsunterricht
Der Religionsunterricht wird grundsätzlich nach Bekenntnissen getrennt erteilt (vgl. BayEUG Art. 46 Abs. 1).
Folgende Besonderheiten sind dabei zu beachten:
Schülerinnen und Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören oder für deren Religionsgemeinschaft Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach für die betreffende Schulart in Bayern nicht eingerichtet ist, können auf Antrag am Katholischen Religionsunterricht als Pflichtfach nach Maßgabe der jeweiligen Schulordnung unter folgenden Voraussetzungen teilnehmen:
- schriftlicher Antrag des/der Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers/der volljährigen Schülerin an die Schulleitung
- kein Entgegenstehen zwingender schulorganisatorischer Gründe
- schriftliche Zustimmung der zuständigen Religionslehrkraft
- schriftliche Zustimmung der Abteilung Schulen und Hochschule der Diözese Passau
Bei evangelischen Schülerinnen und Schülern muss zusätzlich das schriftliche Einverständnis der zuständigen Stelle der Evang.-Luth. Kirche vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Antrag auf Teilnahme von Seiten der Diözese Passau nicht genehmigt.
Der Antrag auf Teilnahme muss spätestens am letzten Unterrichtstag des Schuljahres mit Wirkung ab dem folgenden Schuljahr eingereicht werden; eine spätere Antragsstellung ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, spricht die Schulleitung die Zulassung zur Teilnahme aus, die für die Dauer des Besuches der betreffenden Schulart gilt, soweit nicht die Zustimmung einer beteiligten Religionsgemeinschaft widerrufen wird. Mit der Teilnahme entfällt die Pflicht zum Besuch des Ethikunterrichts.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Zeugnis eine Note in Katholischer Religionslehre, unabhängig von ihrem eigenen Bekenntnis.