Missio Canonica 5 Foto: König/pbp

Missio canonica

Die Missio Canonica ist die unbefristete kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht. Das Kirchenrecht weist jedem Diözesanbischof die Verantwortung für die religiöse Unterweisung auf seinem Hoheitsgebiet zu. Mit der Erteilung der Missio Canonica entspricht der Bischof dieser Verantwortung, indem er geeigneten Personen eine Lehrerlaubnis überträgt.

Reli­gi­on unter­rich­ten im Auf­trag der Kirche

Nach Art. 7.3 des Grund­ge­set­zes der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ist der Reli­gi­ons­un­ter­richt ordent­liches Lehr­fach in den Schu­len. Die Ver­ant­wor­tung für den Reli­gi­ons­un­ter­richt wird von Staat und Kir­che gemein­sam wahr­ge­nom­men. Kon­kret bedeu­tet das: Auch staat­li­che Lehrer*innen brau­chen eine kirch­liche Bevoll­mäch­ti­gung für den Religionsunterricht.

Wel­che Vor­aus­set­zun­gen zur Erlan­gung der ​“kirch­li­chen Bevoll­mäch­ti­gung” sind erforderlich?

Künf­ti­ge Religionslehrer*innen stu­die­ren an einer Uni­ver­si­tät Katho­li­sche Reli­gi­on. Nach bestan­de­ner 1. Staats­prü­fung erhal­ten sie auf Antrag eine Kirch­li­che Unter­richts­er­laub­nis von dem Bis­tum, in dem sich die besuch­te Hoch­schu­le befin­det. Kon­kret bedeu­tet das: Wer sein 1. Staats­examen an der Uni­ver­si­tät Pas­sau abge­legt hat, bean­tragt die​„kirch­li­che Bevoll­mäch­ti­gung“ in der Abtei­lung Schu­len und Hoch­schu­le des Bis­tums Passau. 

Die­sem Antrag sind u.a. eine Kopie der 1. Staats­prü­fung, ein aktu­el­ler Nach­weis über Tau­fe und Fir­mung sowie der Nach­weis über die Stu­di­en­be­glei­tung durch das Men­to­rat des Schul­re­fe­ra­tes beizufügen.

Die Kirch­li­che Unter­richts­er­laub­nis ist gül­tig bis zur Able­gung der II. Staats­prü­fung, max. für drei Jahre.

Der Antrag auf Ertei­lung der Kirch­li­chen Unter­richts­er­laub­nis kann bereits vor dem Bestehen des 1. Staats­examens gestellt wer­den. Die Zeug­nis­ko­pie ist in die­sem Fall nachzureichen.

Nach bestan­de­ner 2. Staats­prü­fung erhal­ten Religionslehrer*innen auf Antrag die Mis­sio cano­ni­ca
vom Bischof des Bis­tums, in dem sie LAA / Refe­ren­da­ri­at geleis­tet haben. Kon­kret bedeu­tet das: Wer vom Reli­gi­ons­päd­ago­gi­schen Semi­nar (RPS) der Abtei­lung Schu­len und Hoch­schu­le in Pas­sau im Vor­be­rei­tungs­dienst aus­ge­bil­det und beglei­tet wur­de, bean­tragt die Mis­sio cano­ni­ca in der Abtei­lung Schu­len und Hoch­schu­le des Bis­tums Pas­sau und bekommt die­se vom Bischof von Pas­sau aus­ge­stellt, wenn die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Die Antrags­un­ter­la­gen erhal­ten Sie von den kirch­li­chen Semi­nar­rek­to­rin­nen und –rek­to­ren.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen dazu fin­den Sie hier:

Hier finden Sie Berichte über die Verleihungen der Missio canonica:

432 A0120
Bischof
07.07.2023

Missio Canonica: 26 ausgesendet!

26 Missio-Kandidatinnen und –Kandidaten haben im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes von Bischof Stefan…

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432 A0209 1
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08.07.2022

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429 A0112 Titel
Bistum
09.07.2021

Missio canonica – „Seht ich sende euch…“

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429 A1193
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24.01.2020

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Festakt in spectrumKirche auf Mariahilf in Passau. Die Missio Canonica ist die unbefristete kirchliche…

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Anja Wagner Hölzl 2

Anja Wagner-Hölzl

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Judith Graf

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