Missio canonica
Die Missio Canonica ist die unbefristete kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht. Das Kirchenrecht weist jedem Diözesanbischof die Verantwortung für die religiöse Unterweisung auf seinem Hoheitsgebiet zu. Mit der Erteilung der Missio Canonica entspricht der Bischof dieser Verantwortung, indem er geeigneten Personen eine Lehrerlaubnis überträgt.
Religion unterrichten im Auftrag der Kirche
Nach Art. 7.3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach in den Schulen. Die Verantwortung für den Religionsunterricht wird von Staat und Kirche gemeinsam wahrgenommen. Konkret bedeutet das: Auch staatliche Lehrer*innen brauchen eine kirchliche Bevollmächtigung für den Religionsunterricht.
Welche Voraussetzungen zur Erlangung der “kirchlichen Bevollmächtigung” sind erforderlich?
Künftige Religionslehrer*innen studieren an einer Universität Katholische Religion. Nach bestandener 1. Staatsprüfung erhalten sie auf Antrag eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis von dem Bistum, in dem sich die besuchte Hochschule befindet. Konkret bedeutet das: Wer sein 1. Staatsexamen an der Universität Passau abgelegt hat, beantragt die„kirchliche Bevollmächtigung“ in der Abteilung Schulen und Hochschule des Bistums Passau.
Diesem Antrag sind u.a. eine Kopie der 1. Staatsprüfung, ein aktueller Nachweis über Taufe und Firmung sowie der Nachweis über die Studienbegleitung durch das Mentorat des Schulreferates beizufügen.
Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis ist gültig bis zur Ablegung der II. Staatsprüfung, max. für drei Jahre.
Der Antrag auf Erteilung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis kann bereits vor dem Bestehen des 1. Staatsexamens gestellt werden. Die Zeugniskopie ist in diesem Fall nachzureichen.
Nach bestandener 2. Staatsprüfung erhalten Religionslehrer*innen auf Antrag die Missio canonica
vom Bischof des Bistums, in dem sie LAA / Referendariat geleistet haben. Konkret bedeutet das: Wer vom Religionspädagogischen Seminar (RPS) der Abteilung Schulen und Hochschule in Passau im Vorbereitungsdienst ausgebildet und begleitet wurde, beantragt die Missio canonica in der Abteilung Schulen und Hochschule des Bistums Passau und bekommt diese vom Bischof von Passau ausgestellt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Antragsunterlagen erhalten Sie von den kirchlichen Seminarrektorinnen und –rektoren.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
Hier finden Sie Berichte über die Verleihungen der Missio canonica:
Sie haben Fragen zum Thema? Wir helfen Ihnen gerne.
Anja Wagner-Hölzl
Schulamtsdirektorin i.K.
Judith Graf
Verwaltungsangestellte