Kirchliches Engagement in Ganztagsschulen
Die bayerischen (Erz-) Bistümer engagieren sich auf vielfältige Wiese in der ganztägigen Bildung von Kindern und Jugendlichen. Die Mitgestaltung in der Ganztagsschule ist als ein Dienst der Kirche, als bereichernde Wegbegleitung junger Menschen im Lebensraum Schule zu verstehen.
Die deutschen Bischöfe verweisen nachdrücklich auf die zunehmende Bedeutung dieses Lebens- und Erfahrungsortes und seine prägende Wirkung gerade im Kontext der Ganztagsschule: „Die bewusste Gestaltung der Schulkultur ist für alle am Schulleben Beteiligten von großer Bedeutung….Für die Schülerinnen und Schüler ist die Schule neben der Familie ein wichtiger sozialer Ort, an dem sie wertebildende Erfahrungen machen.“
Die kirchlichen Angebote im Rahmen der Ganztagsschule sind formal und rechtlich durch die Rahmenvereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie den bayerischen (Erz-)Diözesen — vertreten durch das Katholische Schulkommissariat in Bayern abgesichert.
Dabei gilt es Kompetenzen bei den Kindern und Jugendlichen in folgenden Bereichen in den Blick zu nehmen:
- soziale Kompetenz
- musisch-kreative Kompetenz
- interkulturelle Kompetenz
- kommunikative Kompetenz
- personale Kompetenz
- ökologische Kompetenz
- Medienkompetenz
- arbeitspraktische Kompetenz
Die kirchlichen Angebote im Rahmen ganztägiger Schulformen sind sowohl im Bereich der
offenen wie auch der gebundenen Ganztagsschule möglich.
Aufgrund Ihrer pädagogischen Qualifikation und des „Beheimatet-Seins“ im Lebensraum Schule sind insbesondere kirchliche Religionslehrkräfte für den Einsatz in der Ganztagsschule bestens geeignet.
Grundlage ist der Qualitätsrahmen für die Ganztagsbildung.
Einsatz von kirchlichen Religionslehrkräften im Ganztag
Möglichkeiten des Einsatzes sind:
In der Gebundenen GTS:
- Im Rahmen der Lehrerwochenstunden in der gebundenen Ganztagsgrund- und Mittelschule, sowie in der Förderschule.
- Einsatz von kirchlichen Religionslehrkräften über einen Kooperationsvertrag zwischen Schule (Regierung) und dem jeweiligen (Erz-)Bistum
In der offenen GTS:
- Einsatz von kirchlichen Religionskräften in der Grund‑, Mittel- und Förderschule
- durch einen Kooperationsvertrag zwischen der Leitung der konkreten Schule als Vertreterin des Freistaates Bayern, dem Kooperationspartner vor Ort bzw. der Regierung und dem jeweiligen (Erz-) Bistum
Sie haben Fragen zum Thema? Wir helfen Ihnen gerne.
Erdmute Fischer
Referentin für Schulpastoral und Ganztagsschule (GTS)